Sicherheitstechnische Beratung

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Schulungen / Ausbildung


  •  Kranschulung gemäß DGUV-Vorschrift 52       

theoretisch und  praktischen Teil (incl. Prüfung)

Kranschulung nach DGUV V 52

Kranschulung / Kranunterweisung für Hallenkrane

Jeder Unternehmer haftet für Mitarbeiter, die diesen Nachweis nicht erbringen.

  • Grundsätze der Prävention, DGUV Vorschrift 1 § 4
  • Vorschriften zum Betrieb von Kranen, DGUV Vorschrift 52
  • Winden, Hub- und Zuggeräte, DGUV Vorschrift 54
  • Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, DGUV Regel 100-500
Zertifikat Kranausbilder


Ihre Vorteile durch die Inhouse Schulung: 

             

Keine Reise- und Übernachtungskosten für ihre Mitarbeiter – Schulung am Kran, an welchem später gearbeitet wird – Mitarbeiter identifizieren sich besser mit dem Kran, da firmeneigene Krane zum Einsatz kommen.

Bitte geben Sie an:

Unternehmensname, Unternehmenssitz, Anzahl Teilnehmer, Wunschtermin.


 

  •  Brandschutzhelfer DGUV-Information 205-023

Maßnahmen gengen Brände

Um im Ernstfall Leben zu retten, bedarf es aber auch solide ausgebildeter Brandschutzhelfer und Betriebssanitäter. Rechtsgrundlagen für die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern sind hierbei:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §10 Abs.2
  • Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (DGUV-Vorschrift 1) §22 Abs.2
  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR): ASR 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
  • DGUV-Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“

Die ASR A2.2 legt fest, dass der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern benennen muss und diese entsprechend in Theorie und Praxis geschult werden.

Brandschutzbeauftragter Zertifikat


Ihre Vorteile durch die Inhouse Schulung: 

             

Keine Reise- und Übernachtungskosten für ihre Mitarbeiter.

Dauer ca. 6 Stunden mit praktischer Übung.